04.02.2026

Der Nabu ist erfolgreich gegen eine Sonderregelung in Berlin vorgegangen. Demnach durften Privatleute Streusalz einsetzen. Das Verwaltungsgericht stoppt das nun, die Verkehrssenatorin sieht die Schuld nicht bei sich.
Foto: STPP / IMAGO

Seit Wochen ist in Berlin extremes Glatteis. Fast alle Mitbewohner aus meinem Umfeld sind schon mindestens einmal gefallen. Ältere Bewohner trauen sich nicht mehr auf die Straße, weil vor allen Dingen die Gehwege vollkommen vereist sind. (mich eingeschlossen)

Da hatte dann die Senatorin für Verkehr entschieden, dass auch auf Gehwegen Tausalz eingesetzt werden darf – trotz Verbot aus Umwelt Gründen – und das bis zum 14. Februar.

Darauf hin klagte der NABU gegen die Lockerung des Verbots, und bekam Recht. Die Naturschutzorganisation wehrte sich erfolgreich gegen eine Allgemeinverfügung der Senatsumweltverwaltung. Die Richter entschieden, die Verfügung der Umweltverwaltung entbehre einer rechtlichen Grundlage.
Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz seien nur in den im Gesetz besonders geregelten Fällen möglich, teilte das Gericht mit. Außerdem habe die Senatsverwaltung es versäumt, schriftlich zu begründen, warum die Streusalzgenehmigung für Privatpersonen unmittelbar gelten sollte. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Die erneute Streusalz-Wende in Berlin nervt sogar die ehemalige Grünen-Chefin Ricarda Lang (32). Auf der Plattform X schrieb sie nach der Entscheidung: „Sorry aber was für ein Wahnsinn! Ältere Menschen verlassen teilweise ihre Wohnung nicht mehr, weil sie Angst haben, sich zu verletzen und dann geht man gerichtlich gegen eine pragmatische Lösung vor. Auch einfach ein Bärendienst für gesellschaftliche Mehrheiten für Naturschutz.“

Die Menschen mit Ihrem Bedürfnis nach Bewegung stören also den Naturschutz. Ich werde mich für meine Geburt aber nicht beim NABU entschuldigen! Was für ein erbärmliches Bild gibt Berlin hier wieder ab…